Versicherungs­Büro Leichtle
Ihr Versicherungsmakler in Allmendingen
 


Einkom­mens­sicherung



Wir klären Sie über verschiedene Möglichkeiten auf, mit de­nen Sie vorsorgen können, damit Ihr Einkommen und die finanzielle Zukunft Ihrer Familien auch in schwierigen Le­bens­situationen gesichert sind.


Während der Beratung ste­hen dabei Ihre individuelle Situ­ation, Ihre Erwartungen und Vorstellungen an erster Stelle.

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Berufs­unfähig­keits­versi­che­rung

Auftretende Berufsunfähigkeit vor der Rente ist längst keine Seltenheit mehr. Bereits jeder Vierte wird im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig und kann somit seinen Lebensunterhalt nicht mehr selbst erwirtschaften. 

Der gesetzliche Schutz reicht dabei bei weitem nicht aus! 

Grundsätzlich unterscheidet die Deutsche Rentenversicherung in eine halbe und volle Erwerbsminderungsrente. Bei der Überprüfung reicht es aus, dass Sie theoretisch noch arbeiten könnten, auch wenn kein freier Arbeitsplatz für Sie zur Verfügung steht. 

Folgende Gruppen sind oft überhaupt nicht gesetzlich abgesichert. 

  • Selbständige Sie zahlen freiwillig in die Rentenkasse? Bedeutet allerdings nicht, dass Sie damit automatisch abgesichert sind.
  • Berufsanfänger, sollten noch keine fünf Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenkasse vorliegen, wird lediglich in Ausnahmefällen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bezahlt.
  • Schüler und Studenten wenn überhaupt erhalten Sie eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings auch nur wenn der Unfall währen der Schule oder des Studiums passiert ist. 

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung kann als Zusatzversicherung zu einer Lebens-, Renten oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Sie verfolgt das Ziel, eine Person bei auftre­ten­der Berufsunfähigkeit fi­nanziell zu unterstützen. Auf diese Art und Weise kann der gewohnte Lebensstandard gehalten wer­den und der Zwang zur Ausübung eines anderen Berufes entfällt.


Dread-Disease-Versicherung (Schwere Krankheiten)

Mit der Dread-Disease-Versicherung sind Sie für den schlimms­ten Fall gewappnet. Diese gewährleistet Ihnen finanzielle Unterstützung, bei einem bestimmten vordefinierten Schweregrad einer Erkrankung. 

Zuvor erhalten Sie eine vereinbarte Versicherungssumme, mit der Sie finanziell abgesichert sind – damit Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.



Unfall­versi­cherung

Diese Form der Versicherung greift bei den Folgen eines Un­falls, bei der akuten und längerfristigen Invalidität und teil­weise auch bei der Todesfolge. Die Schuldfrage steht bei dieser Versicherung nicht im Vordergrund – es werden im­mer nur die eigenen Schäden oder die der Mitversicherten gedeckt.

Es werden sowohl medizinische Kosten als auch weitere un­fallgebundene Kosten wie Krankentransporte, soziale Hilfen in Form von Übergangsgeldern nach dem Unfall und Betreu­ungsbedarf gedeckt. Teilweise werden auch Versehr­ten­renten und Sterbegeld für die Hinterbliebenen ausgezahlt.



Lebens­versicherung zur Einkom­mens­sicherung

Eine abgeschlossene Lebensversicherung sichert die Exis­tenz von Familienangehörigen im Falle des eintretenden To­des des Hauptverdieners. Nach dem Ableben des Versi­cher­ten wird eine bestimmte Summe an die im Vertrag ein­ge­tra­genen Angehörigen ausgezahlt.

Darüber hinaus gibt es die gemischte Lebensversicherung, die sich auch für die Altersvorsorge eignet. Hierbei wird die Leistung sowohl beim Tod der Person als auch bei Erleben des Vertragsendes ausgezahlt. Es wird also in jedem Fall eine Summe ausgezahlt.




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