Versicherungs­Büro Leichtle
Ihr Versicherungsmakler in Allmendingen
 


Altersvorsorge



Sie möchten Ihren Lebensstandard auch im hohen Alter noch aufrechterhalten? Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Rente dies möglich macht? Entscheiden Sie sich für eine zusätz­liche, private Altersvorsorge und nehmen Sie Ihre Zukunft selbst in die Hand!


Wir analysieren Ihre wirtschaftliche Situation und die bisher unternommenen Maßnahmen bezüglich Ihrer Altersvorsorge und zeigen Ihnen alle Möglichkeiten auf.

Wir beraten Sie zu folgenden Produkten:


  • Riester-Rente
  • Rürüp-Rente
  • Private Rentenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Sparplan
  • Immobilien



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Riester-Rente

Diese Form der Altersvorsorge ist eine privat finanzierte Rente, die durch staatliche Zulagen und mögliche Steuervorteile gefördert wird.


Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) und der Umfang der Förderung durch das Einkommenssteuergesetz geregelt.

Folgende Personen sind förderberechtigt und erhalten staatliche Förderung des Riester-Vertrages:


  • Auszubildende
  • Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Soldaten
  • Richter
  • rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • Mitglieder der Künstlersozialkasse
  • geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf Versicherungsfreiheit
  • Kindererziehende während einer dreijährigen Kindererziehungszeit
  • Ehepartner von förderberechtigten Personen



Rürup Rente

Die Basisrente, auch Rürup Rente genannt, ist 2005 als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge entstanden. Die Rürup Rente unterscheidet sich von der klassischen privaten Rentenversicherung und der Riester-Rente vor allem dadurch, dass es bei ihr kein Kapitalrecht gibt.

Das bedeutet, dass das angesparte Kapital nicht in Form einer Ablaufsumme, sondern nur ratenweise ausgezahlt wird. Zudem ist die Basisrente im Gegensatz zur gesetzlichen Rente nicht umlagefinanziert, sondern versicherungswirtschaftlich kapitalgedeckt.

Für folgende Personen ist die Rürup besonders geeignet:

  • Personen mit höherem steuerpflichtigen Einkommen während der Ansparphase
  • Personen, die keine Riester-Rente in Anspruch nehmen können
  • Freiberufler und Selbstständige



Private Rentenversicherung

Eine private Rentenversicherung ist aufgrund ihrer flexiblen Ausgestaltung bezüglich des Vertragsbeginns, der Laufzeit und der Vertragsbeendigung eine beliebte Altersvorsorge. Neben der Option den Beitrag jederzeit anzupassen, ist es zusätzlich möglich, jederzeit größere Beträge auf einmal einzuzahlen. Darüber hinaus kann die Laufzeit in Ihrer Länge auch später noch an die Bedürfnisse des Vertrags­schließen­den angepasst werden.

Anders als bei vielen Alternativen zur gesetzlichen Renten­versicherung kann das angesparte Kapital weitergegeben und vererbt werden. Bei der privaten Rentenversicherung sind resultierende Zinsen und Dividenden in der Ansparzeit zu­nächst steuerfrei – erst am Ende des Vertrages wird der An­teil der persönlichen Einkommensteuer vom Ertragsanteil abgezogen.


Falls anstelle der Rentenzahlung die Kapitalauszahlung gewählt wird, wird nur die Hälfte des gesamten Ertrages mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Der Vertrag muss hier mindestens 12 Jahre bestehen und die begünstigte Person muss ein Alter von mindestens 62 Jahren erreicht haben. Darüber hinaus kann die Entscheidung der Zeitpunkte der Auszahlung während der gesamten Laufzeit gefällt und geändert werden.




Die gemischte Lebens­versiche­rung als Altersvorsorge

Die Lebensversicherung ist eine Absicherung der Existenz von Familienangehörigen im Falle des Todes des Haupt­verdieners. Hierbei wird eine bestimmte Summe an die im Vertrag eingetragenen Personen ausgezahlt.

Bei der gemischten Lebensversicherung, die sich auch für die Altersvorsorge eignet, wird die Leistung sowohl bei Tod der Person fällig als auch bei Erleben des Vertragsendes. Es wird also auf jeden Fall eine Summe ausgezahlt.






Betriebliche Alters­versorgung (bAV)

Eine weitere Möglichkeit für den Arbeitnehmer ist, sich neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine Zusatzrente über den Arbeitgeber aufzubauen. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Dabei wird ein Teil des Gehaltes des Arbeitnehmers, sowie des Urlaubs- und Weihnachtsgelds in eine betriebliche Altersvorsorge um­gewandelt. Dabei ist der Arbeitgeber zu den erforderlichen Rahmenbedingungen verpflichtet.

Zu den verschiedenen Durchführungswegen, die vom Arbeit­geber vorgegeben werden könnten, gehören beispielsweise die Direktversicherung, die Unterstützungskasse oder auch Pensionskassen, -Fonds und -Zusagen. Dabei ist die Ent­scheidung für eine Maßnahme von der persönlichen Situation abhängig.




Sparplan

Sie möchten Geld sparen für eine größere Anschaffung oder für Altersvorsorge? Wir helfen bei der Konzeption eines geeigneten Sparplans.


Mit diesem haben Sie die Möglichkeit, regelmäßige Einzahlungen zu leisten, deren Betragshöhe und Laufzeit bis zur Auszahlung selbst festlegen können.

Es gibt verschiedene Sparplan-Varianten:


  • Sparplan: Altersvorsorge
  • Sparplan: Gesundheitsvorsorge
  • Sparplan: Sachwerte
  • Sparplan: Antizyklisch





Immobilien

Viele Deutsche nutzen Immobilien als Altersvorsorge, ent­weder als Eigenheim oder in Form von vermieteten Wohn­objekten. Wenn Sie die selbst genutzte Immobilie als Alters­vorsorge nutzen, ersparen Sie sich langfristig Mietkosten und sorgen für dauerhaften und weitervererbbaren Familienbesitz.

Falls Sie Ihre Immobilie weitervermieten möchten, ist Vor­sicht geboten: Durch Mietausfälle können Verluste entstehen, Instandhaltungskosten oder große Reparaturen können eine zusätzliche Belastung werden. Auch Versicherungskosten und Ähnliches müssen beglichen werden.

Sie haben Fragen oder überlegen sich eine Immobilie anzuschaffen?


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